Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die das Emmerich Hotel, Inhaber Christian Weise, Untermarkt 1, 02826 Görlitz, Deutschland, gegenüber dem Gast, Besteller oder Vertragspartner erbringt.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Gastes oder Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer, die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die öffentliche Einladung oder Durchführung von Foto-, Video-, Verkaufs-, Interview- oder sonstigen gewerblichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  4. Soweit Leistungen über Buchungsportale, Reisevermittler oder sonstige Dritte gebucht werden, gelten zusätzlich die dort wirksam einbezogenen Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Regelungen sowie die konkrete Buchungsbestätigung diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Vertragspartner
  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Hotel die Buchungsanfrage des Gastes annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch Buchungsbestätigung, Bereitstellung des Zimmers, Annahme einer Vorauszahlung oder ausdrückliche Erklärung in Textform erfolgen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast bzw. der Besteller. Bucht ein Dritter für den Gast, haftet dieser Dritte neben dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit er die Buchung im eigenen Namen oder mit entsprechender Vertretungsmacht vorgenommen hat.
  3. Gruppenbuchungen, Kontingente, Arrangements, Veranstaltungen oder Sondervereinbarungen bedürfen einer gesonderten Bestätigung durch das Hotel. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch das Hotel in Textform bestätigt werden.
3. Leistungen, Preise und Steuern
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, eine bestimmte Etage oder eine bestimmte Ausstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vom Hotel bestätigt wurde.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten oder geltenden Preise für Zimmerüberlassung und weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen Dritter, soweit das Hotel diese verauslagt oder vermittelt hat.
  3. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Kommunale Abgaben, Gästebeiträge, Kulturförderabgaben oder Bettensteuern können zusätzlich geschuldet sein, soweit diese gesetzlich oder satzungsrechtlich erhoben werden.
  4. Ändern sich nach Vertragsschluss Umsatzsteuer, örtliche Abgaben oder gesetzlich veranlasste Kostenbestandteile, ist das Hotel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, soweit die Änderung die vereinbarte Leistung betrifft und rechtlich zulässig ist.
4. Zahlung, Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
  1. Rechnungen des Hotels sind, sofern keine abweichende Fälligkeit vereinbart ist, spätestens bei Abreise ohne Abzug fällig. Das Hotel kann die Zahlung einzelner Leistungen bereits bei Anreise oder während des Aufenthalts verlangen.
  2. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss, bei Anreise oder während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, insbesondere bei längeren Aufenthalten, Gruppenbuchungen, Sonderraten, kurzfristigen Buchungen, fehlender Kreditkartengarantie oder erkennbar erhöhtem Ausfallrisiko.
  3. Akzeptiert werden die vom Hotel jeweils angebotenen Zahlungsmittel. Fremdwährungen werden nur nach vorheriger Zustimmung und nach Möglichkeit angenommen; damit verbundene Kosten trägt der Gast.
  4. Gerät der Gast in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Das Hotel kann Mahnkosten und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen, soweit diese gesetzlich zulässig und nachweisbar sind.
  5. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Anreise, Zimmerbereitstellung und Abreise
  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern keine abweichende Zeit vereinbart wurde. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
  2. Kann der Gast erst nach 18:00 Uhr anreisen, soll er das Hotel hierüber rechtzeitig informieren. Wurde keine spätere Anreise vereinbart und ist die Buchung nicht garantiert oder vorausbezahlt, kann das Hotel das Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben; Zahlungsansprüche aus einer verbindlichen Buchung bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Am Abreisetag ist das Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr geräumt zurückzugeben, sofern keine spätere Abreise vereinbart wurde. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung bis 18:00 Uhr 50 Prozent und ab 18:00 Uhr 100 Prozent des tagesaktuellen Logispreises berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Das Hotel darf zurückgelassene Gegenstände nach den gesetzlichen Vorschriften verwahren, zurücksenden oder, bei verderblichen bzw. wertlosen Gegenständen, entsorgen. Kosten einer Rücksendung oder besonderen Verwahrung trägt der Gast.
6. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
  1. Die Stornierung einer Buchung richtet sich vorrangig nach den in der Buchungsbestätigung genannten Stornobedingungen. Sind dort keine besonderen Bedingungen vereinbart, gelten die nachfolgenden Regelungen.
  2. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Bei nicht kostenfrei stornierbaren oder nicht fristgerecht stornierten Buchungen bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung bestehen.
  3. Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers an. Soweit kein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird, kann das Hotel bei Nichtinanspruchnahme pauschal 90 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises einschließlich Frühstück verlangen. Bei separat vereinbarten Halb- oder Vollpensionsleistungen können geringere ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen sein.
  4. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gebuchter Leistungen, soweit das Hotel die Leistungen bereitgehalten hat und eine Weitervermietung nicht möglich war. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel
  1. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird.
  2. Ein Rücktritt oder eine außerordentliche Kündigung ist ferner zulässig, wenn höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, technische Ausfälle, nicht vom Hotel zu vertretende Umstände oder sonstige sachlich gerechtfertigte Gründe die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
  3. Das Hotel kann ebenfalls zurücktreten oder kündigen, wenn die Buchung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen erfolgt, der Zweck des Aufenthalts rechtswidrig ist, begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass der Aufenthalt den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet, oder gegen diese AGB verstoßen wird.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter Kündigung durch das Hotel besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz, es sei denn, das Hotel hat den Rücktritt oder die Kündigung schuldhaft verursacht.
8. Pflichten des Gastes, Nutzung des Hotels und Schäden
  1. Der Gast hat die Hausordnung, Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sowie berechtigte Hinweise des Hotelpersonals zu beachten. Fluchtwege, Rauchmelder, Brandschutzeinrichtungen und technische Anlagen dürfen nicht manipuliert, verdeckt oder zweckwidrig genutzt werden.
  2. Rauchen ist nur in dafür ausdrücklich freigegebenen Bereichen gestattet. Bei Verstoß gegen Rauchverbote kann das Hotel Reinigungs-, Ausfall- und Folgekosten berechnen, soweit diese nachweisbar entstanden sind.
  3. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Begleitpersonen, Besucher oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen.
  4. Die Nutzung von Zimmern für Partys, gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews, Verkaufsveranstaltungen, politische Veranstaltungen oder sonstige öffentlichkeitswirksame Zwecke ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform zulässig.
  5. Das Hotel kann bei erheblichen Störungen, Gefährdungen oder Vertragsverstößen geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere eine Abmahnung aussprechen, weitere Leistungen verweigern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
9. Haustiere
  1. Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen gesondertes Entgelt gestattet. Assistenzhunde und gesetzlich besonders geschützte Begleittiere werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behandelt.
  2. Der Gast ist verpflichtet, mitgebrachte Tiere jederzeit ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und so zu halten, dass andere Gäste, Mitarbeiter und der Hotelbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
  3. Tiere dürfen sich nicht in Bereichen aufhalten, in denen das Hotel dies aus hygienischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen untersagt, insbesondere in Restaurant-, Küchen-, Frühstücks- oder Wellnessbereichen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
  4. Der Gast haftet für alle durch mitgebrachte Tiere verursachten Schäden, Verunreinigungen, Ausfallzeiten und Ansprüche Dritter nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Hotel kann den Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung verlangen.
10. Haftung des Hotels
  1. Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für sonstige Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB. Der Gast wird gebeten, Wertgegenstände, Bargeld und wichtige Dokumente besonders zu sichern und dem Hotel erkennbare Risiken unverzüglich anzuzeigen.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz oder in einer Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Verlust oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Haftungsregelung.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Garantie übernommen wurde, eine zwingende gesetzliche Haftung besteht oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
11. Datenschutz, Kommunikation und Buchungsdaten
  1. Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Durchführung des Vertrags, zur Kommunikation, zur Zahlungsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und, soweit zulässig, zur Wahrung berechtigter Interessen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Hotels.
  2. Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung richtige und vollständige Kontaktdaten anzugeben. Änderungen, insbesondere der Anreisezeit, Rechnungsanschrift oder Zahlungsdaten, sind dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen.
  3. Soweit das Hotel mit dem Gast per E-Mail, Telefon, Buchungsplattform, Messenger oder sonstigen elektronischen Kommunikationswegen kommuniziert, gilt eine Erklärung in Textform als ausreichend, sofern gesetzlich nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
12. Streitbeilegung und Verbraucherhinweise
  1. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. Das Hotel ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
  2. Gesetzliche Informationspflichten, Verbraucherrechte und zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Buchungsbestätigung oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Hotels.
  3. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand Görlitz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.